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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen und Verkäufe der POSCOM AG, Badenerstrasse 13, 5200 Brugg, Schweiz, gegenüber Geschäftskunden, Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Auftraggebern.
Sie gelten insbesondere für Bestellungen über den Online-Shop, per E-Mail, telefonisch, über Angebotsanfragen oder auf anderem Weg.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn POSCOM AG diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Lieferung oder Leistung durch POSCOM AG gilt nicht als Zustimmung zu Bedingungen des Kunden.
Diese AGB richten sich primär an Geschäftskunden. Soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen zugunsten von Konsumenten anwendbar sind, bleiben diese vorbehalten.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote der POSCOM AG sind, sofern nicht anders angegeben, während 30 Tagen gültig.
Richtpreise, Preislisten, Produktdarstellungen im Online-Shop, Kataloge, technische Angaben, Bilder und sonstige Informationen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Offerte bezeichnet werden.
Eine Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn POSCOM AG die Bestellung schriftlich bestätigt, die Ware versendet, mit der Leistungserbringung beginnt oder die Bestellung anderweitig ausdrücklich annimmt.
POSCOM AG ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, offensichtlichen Preis- oder Produktfehlern, Bonitätsrisiken oder nicht erfüllbaren Sonderwünschen.
Telefonische Auskünfte, Beratungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
3. Preise, Steuern und Versandkosten
Massgebend sind die von POSCOM AG bestätigten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken, ab Lager oder Versandstelle Schweiz, zuzüglich Mehrwertsteuer, Versand-, Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und sonstiger Nebenkosten.
POSCOM AG behält sich Preisänderungen vor, solange kein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist. Bei offensichtlichen Preisfehlern oder technischen Fehlern im Online-Shop ist POSCOM AG berechtigt, die Bestellung abzulehnen oder dem Kunden ein korrigiertes Angebot zu unterbreiten.
Bei Sonderanfertigungen, kundenspezifischen Produkten, Rahmenverträgen oder längerfristigen Liefervereinbarungen ist POSCOM AG berechtigt, Preise anzupassen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren wie Rohstoffe, Papier, Energie, Transport, Währungskurse, Zölle, Abgaben oder Lieferantenpreise erheblich verändern.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsart wird durch POSCOM AG festgelegt oder im Rahmen des Bestellprozesses bzw. der Offerte vereinbart.
Rechnungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zahlbar.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. POSCOM AG ist berechtigt, Verzugszinsen, Mahngebühren und Inkassokosten geltend zu machen.
Bei Zahlungsverzug, Bonitätszweifeln oder offenen Forderungen ist POSCOM AG berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, nur gegen Vorauszahlung zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese von POSCOM AG schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der betreffenden Lieferung Eigentum der POSCOM AG.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sorgfältig zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.
POSCOM AG ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im dafür vorgesehenen Register eintragen zu lassen, soweit dies zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich oder zweckmässig ist. Der Kunde verpflichtet sich, an den notwendigen Formalitäten mitzuwirken.
6. Lieferung, Lieferfristen und Teillieferungen
Lieferfristen und Liefertermine sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindliche Fixtermine bestätigt wurden.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Frist versandbereit ist und dies dem Kunden mitgeteilt oder die Ware dem Transporteur übergeben wurde.
Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind. POSCOM AG ist berechtigt, Teillieferungen separat zu fakturieren.
Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden nur dann zum Rücktritt, wenn POSCOM AG eine angemessene schriftliche Nachfrist ungenutzt verstreichen lässt und kein Fall höherer Gewalt oder kein von Dritten verursachter Lieferengpass vorliegt.
Bei Lieferverzögerungen, die POSCOM AG nicht zu vertreten hat, insbesondere durch Lieferanten, Hersteller, Transporteure, Rohstoffmangel, Energieausfälle, Streik, behördliche Massnahmen, Naturereignisse, Pandemien, IT- oder Cybervorfälle oder andere Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von POSCOM AG, verlängern sich Lieferfristen angemessen. POSCOM AG ist in solchen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
7. Gefahrübergang und Transport
Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager, die Produktionsstätte oder die Versandstelle verlässt oder dem Transporteur übergeben wird.
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden gelagert, zurückgehalten oder später abgerufen, gehen Nutzen und Gefahr ab Meldung der Versand- oder Abholbereitschaft auf den Kunden über.
Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten gehen zulasten des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Transportschäden sind unverzüglich dem Transporteur und POSCOM AG zu melden. Der Kunde hat die erforderlichen Belege, Fotos und Schadensprotokolle bereitzustellen.
8. Abnahmeverzug und Rahmenverträge
Nimmt der Kunde bestellte Ware nicht rechtzeitig ab oder ruft er vereinbarte Mengen nicht innerhalb der vereinbarten Frist ab, ist POSCOM AG nach vorgängiger Mitteilung berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern, auszuliefern oder zu fakturieren.
Bei Sukzessivlieferungs- oder Rahmenverträgen ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarten Mengen innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen. Nach Ablauf der Frist ist POSCOM AG berechtigt, noch lagernde oder produzierte Ware auf Kosten des Kunden auszuliefern oder zu fakturieren.
9. Sonderanfertigungen, Drucksachen und kundenspezifische Produkte
Bei Sonderanfertigungen, Drucksachen, Etiketten, Rollen, Formularen, Tickets, Coupons oder anderen kundenspezifischen Produkten ist der Kunde für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit der gelieferten Daten, Texte, Logos, Bilder, Codes, Farben, Masse und Spezifikationen verantwortlich.
Produktionsfreigaben, Gut-zum-Druck, Musterfreigaben oder sonstige Freigaben des Kunden sind verbindlich. Nach Freigabe können Änderungen, Stornierungen oder Rücktritte nur mit Zustimmung von POSCOM AG und gegen Übernahme der bereits entstandenen Kosten erfolgen.
Geringfügige Abweichungen in Farbe, Material, Papiergewicht, Druckbild, Format, Lauflänge, Wicklung, Klebstoff, Etikettenabstand oder sonstigen technischen Parametern berechtigen nicht zur Beanstandung, soweit sie handelsüblich oder technisch unvermeidbar sind.
Mengenabweichungen von bis zu ±10% gelten bei Sonderanfertigungen als vertragsgemässe Erfüllung. Fakturiert werden die effektiv gelieferten Mengen.
Skizzen, Entwürfe, Probeabzüge, Probedrucke, Produktionsdaten, Layouts, Muster und ähnliche Vorarbeiten bleiben geistiges Eigentum von POSCOM AG und dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung nicht verwendet, verändert, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
10. Prüfung und Beanstandungen
Der Kunde hat die gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen.
Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind POSCOM AG unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Kalendertagen nach Lieferung, schriftlich per E-Mail oder Brief mitzuteilen.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen, spätestens jedoch innerhalb der anwendbaren Gewährleistungsfrist.
Die Mängelrüge muss die Bestellung, Lieferschein- oder Rechnungsnummer, eine genaue Beschreibung des Mangels sowie, soweit möglich, Fotos, Muster, Chargennummern oder sonstige Nachweise enthalten.
Unterbleibt eine rechtzeitige und ordnungsgemässe Mängelrüge, gilt die Lieferung als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.
Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, sofern der übrige Teil vertragsgemäss nutzbar ist.
Rücksendungen dürfen nur nach vorgängiger Zustimmung von POSCOM AG erfolgen. Unfrei oder ohne Zustimmung retournierte Waren können zurückgewiesen werden.
11. Gewährleistung
POSCOM AG gewährleistet, dass die gelieferten Produkte und Dienstleistungen den ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl von POSCOM AG auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift des mangelhaften Teils der Lieferung.
Sofern in der Offerte oder Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate ab Lieferung.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Wandelung, Minderung, Ersatz von Folgeschäden oder Ersatzvornahme durch Dritte, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die zurückzuführen sind auf unsachgemässe Lagerung, ungeeignete Verwendung, fehlerhafte Verarbeitung, normale Abnutzung, Eingriffe Dritter, ungeeignete Geräte, falsche Kompatibilitätsannahmen, vom Kunden gelieferte Daten oder Materialien oder Nichtbeachtung technischer Hinweise.
Bei Produkten, Materialien oder Dienstleistungen, die der Kunde beistellt, übernimmt POSCOM AG keine Verantwortung für deren Qualität, Eignung oder Rechtmässigkeit. Daraus entstehende Mehrkosten gehen zulasten des Kunden.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
12. Herstellergarantien
Soweit Hersteller, Lieferanten oder Dritte Garantien gewähren, gelten diese nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers oder Dritten.
POSCOM AG übernimmt keine weitergehende Garantie, sofern sie eine solche nicht ausdrücklich schriftlich erklärt hat.
Die Abwicklung von Herstellergarantien kann durch POSCOM AG unterstützt werden; dadurch entsteht jedoch keine eigenständige Garantiepflicht von POSCOM AG.
13. Retouren und Stornierungen
Retouren sind nur mit vorgängiger Zustimmung von POSCOM AG möglich.
Kein Anspruch auf Rücknahme besteht insbesondere bei Sonderanfertigungen, kundenspezifischen Produkten, speziell beschaffter Ware, geöffneter oder gebrauchter Ware, beschädigter Originalverpackung oder nicht mehr verkaufsfähiger Ware.
POSCOM AG kann für genehmigte Retouren eine Bearbeitungsgebühr oder Wiedereinlagerungspauschale verlangen.
Stornierungen nach Auftragsbestätigung sind nur mit Zustimmung von POSCOM AG möglich. Bereits entstandene Kosten, insbesondere für Beschaffung, Produktion, Druckdatenprüfung, Lagerung oder Transport, sind vom Kunden zu tragen.
14. Technische Angaben, Beratung und Kompatibilität
Technische Angaben, Produktbeschreibungen, Bilder, Muster, Empfehlungen und Beratungen erfolgen nach bestem Wissen, gelten jedoch nicht als zugesicherte Eigenschaften, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche bestätigt wurden.
Der Kunde ist verantwortlich für die Prüfung, ob ein Produkt für seinen konkreten Einsatz, seine Geräte, Systeme, Drucker, Kassen, Terminals oder Prozesse geeignet ist.
POSCOM AG haftet nicht für Schäden, die aus falscher Auswahl, unsachgemässer Verwendung, ungeeigneter Lagerung oder nicht geprüfter Kompatibilität entstehen, soweit gesetzlich zulässig.
15. Haftung
POSCOM AG haftet für direkte Schäden, die durch eine nachweisbare Vertragsverletzung von POSCOM AG verursacht wurden, maximal bis zum Wert der betroffenen Lieferung oder Dienstleistung.
Jede weitergehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Mehraufwendungen, Personalkosten, Datenverluste, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie Schäden aus verspäteter Lieferung.
Die Haftung für Hilfspersonen, Lieferanten, Hersteller, Transporteure und sonstige beigezogene Dritte wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei rechtswidriger Absicht, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder soweit zwingendes Recht eine Haftung vorsieht.
16. Datenschutz und elektronische Kommunikation
POSCOM AG bearbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und gemäss ihrer Datenschutzerklärung.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass POSCOM AG im Rahmen der Geschäftsbeziehung elektronisch kommuniziert, insbesondere per E-Mail, Webshop-Benachrichtigung oder elektronischer Rechnung.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, korrekte Kontakt-, Rechnungs- und Lieferdaten anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
17. Export, Zoll und Compliance
Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren Export-, Import-, Zoll-, Steuer-, Sicherheits- und Compliance-Vorschriften, sofern Ware weiterverkauft, ausgeführt oder ausserhalb der Schweiz verwendet wird.
POSCOM AG ist berechtigt, Lieferungen abzulehnen oder auszusetzen, wenn Hinweise auf Verstösse gegen anwendbare Gesetze, Sanktionen, Exportkontrollen oder behördliche Vorschriften bestehen.
18. Änderung der AGB
POSCOM AG kann diese AGB jederzeit ändern. Für eine Bestellung gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und, soweit zulässig, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz der POSCOM AG, soweit gesetzlich zulässig.
POSCOM AG ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz oder Wohnsitz zu belangen.
Brugg, 01. Juni 2026